Infos zum Schülerpraktikum der Klassen 9 im Schuljahr 2019/20

Den Schüler*innen der jetzigen Klassen 8 steht im neuen Schuljahr 2019/20 als Jahrgang 9 zwei Wochen vor den Herbstferien ein zweiwöchiges sowie drei Wochen vor den Sommerferien ein dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum bevor.

Die Mädchen und Jungen sollen einen Einblick in die Arbeitswelt erhalten, eigene Vorstellungen über Berufsbilder mit der Realität abgleichen und eine Perspektive für ihre berufliche Orientierung gewinnen – denn nach dem 10. Schuljahr wartet der „Ernst des Lebens“ mit Chancen und Herausforderungen in zahlreichen Ausbildungsberufen auf sie.

Und dies bedeutet: Augen auf bei der Wahl der Praktikumsstelle! Die Schüler*innen sollten sich für ein Praktikum entscheiden, das ihren Interessen entspricht. Wer einen Wunschpraktikumsplatz ergattern möchte, der/die muss sich zudem rechtzeitig darum bemühen. Die Suche nach den Praktikumsstellen für das 9. Schuljahr beginnt daher bereits in den Klassen 8.

Am 6. Mai 2019 informierte Frau Schwefer vom StuBo-Team die Schüler*innen des Jahrgangs 8 in der Aula am Standort Feldsieper Straße über alles Wichtige zu den Schülerpraktika.

Folgende Vorgaben müssen die Schüler*innen dabei unbedingt und ausnahmslos einhalten!

  • Der Praktikumsbetrieb muss ein Ausbildungsbetrieb sein. Das bedeutet, dass der Betrieb die Erlaubnis zur Ausbildung von Mädchen und Jungen besitzen muss. Die Schüler*innen müssen im Vorstellungsgespräch ausdrücklich nach dieser Erlaubnis zur Ausbildung fragen. Kiosks, Callcenter, Bürgerhäuser und ehemalige Grundschulen sind keine Ausbildungsbetriebe und scheiden als Praktikumsstellen aus.
  • Praktikumsstellen in der Familie oder Verwandschaft sind nicht zulässig.
  • Pro Praktikumsbetrieb darf jeweils nur ein/e Schüler*in sein.
  • Der Praktikumsbetrieb darf in Bochum sowie umliegenden Städten (nach Absprache mit dem Jahrgangs-StuBo in einem Umkreis von maximal 25 km) liegen.
  • Ausgefüllte Praktikumsvereinbarungen zwischen Schüler*innen und Praktikumsbetrieben werden auf ihre Vollständigkeit überprüft (Ansprechpartner, Telefonnummer, Unterschriften) und daraufhin, ob der Praktikumsplatz einen Ausbildungsberuf abbildet.
  • Die Originale der Praktikumsvereinbarungen müssen die Schüler*innen am ersten Praktikumstag in ihrem Praktikumsbetrieb aus versicherungstechnischen Gründen abgeben.

Bis zum Ende des Schuljahres 2018/19, also bis spätestens vor den Sommerferien, sollten die Schüler*innen eine Praktikumsstelle gefunden und die Praktikumsvereinbarung als Beleg den StuBos vorgelegt haben.

Auf der Suche nach dem richtigen Praktikumsplatz …

… kann schnell der Überblick verloren gehen. Die folgenden Links können bei der Suche hilfreich sein!

An alle unsere Schüler*innen:

Wenn ihr Fragen zum Praktikum habt, dann besucht eure StuBos im BoB. Die StuBos helfen euch gerne – auch mit weiteren Adressen für eure Praktikumssuche.

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