Masernschutzgesetz in Kraft getreten, März 2020

Es folgt der Inhalt des Elternbriefes zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes vom 03.03.2020 an Gemeinschaftseeinrichtungen im Wortlaut.

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

zum 01.03.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Das bedeutet, dass ab dem 01.03.2020 eine Nachweispflicht eines Masernschutzes für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden und dort arbeiten, besteht.

Für Sie und Ihre Kinder bedeutet dies, dass Sie der öffentlichen Einrichtung, in diesem Falle der Schule, nachweisen müssen, dass Ihr Kind gegen Masern geimpft bzw. immun ist.

Um diese Nachweispflicht zu kontrollieren, benötigen wir zeitnah folgende Bescheinigung:

  • Den Impfausweis Ihres Kindes, in dem die Masernimpfung (es müssen zwei Schutzimpfungen zum vollständigen Schutz enthalten sein) eingetragen ist. Eine entsprechende Kopie der Seite wird dann als Nachweis der Schülerakte hinzugefügt.
  • Alternativ können Sie auch den Nachweis einer Immunität durch den Kinderarzt bestätigen lassen.
  • Kinder, die aufgrund einer Kontraindikation nicht geimpft werden konnten, legen bitte ein ärztliches Attest des Kinderarztes vor, dass eine Impfung nicht möglich ist.

Bitte kontrollieren Sie vorab den Impfausweis, da nur folgende Impfstoffe in Deutschalnad zugelassen sind:

  • Priorix,
  • Priorix-Tetra,
  • M-M-RVaxPro,
  • ProQuad.

Sollte Ihr Kind nicht immun sein, müssen Sie den Nachweis über die Impfung bis spätestens am 31.07.2021 der Schule nachweisen.

Eltern, die die Impfung Ihres Kindes bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachweisen, muss ich laut gesetzlichen Vorgaben dem Gesundheitsamt melden.

Nach dem Ablauf der Frist am 31.07.2021 bzw. bei dem Wechsel an eine andere öffentliche Einrichtung und einer Weigerung, die Impfung oder Immunität nachzuweisen, droht ein Bußgeld bis zu 2.500 €.

Hinweis:

Eltern, die Ihr KInd jetzt erst impfen lassen, weisen bitte zunächst die erste Impfung nach, und informieren nach erfolgter zweiter Impfung die Schule erneut, da erst dann der Impfschutz vollständig gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Linden
Schulleiterin der Gesamtschule Bochum-Mitte

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